Sonntag, 8. Januar 2012

...

Fall 01

Strafrecht

Sachverhalt:

Der an einer Hirnverletzung leidende A hält seinen Nachbarn B, der bei A zu Besuch ist, auf Grund von kankheitsbedingter Verwirrtheit für einen ausländischen Spion, der mit wichtigen Staatsgeheimnissen das Land zu verlassen droht.
Um B an einer potentiellen Flucht zu hindern, greift sich A das Notebook seiner Frau F und schlägt auf B immer wieder ein. B erleidet mehrere Prellungen und eine blutende Wange.
Als A erneut ausholt, nutzt B die Möglichkeit, sich mittels mehrerer gezielter Faustschläge auf das Notebook und die Nase des A zu verteidigen.
F, die auf Grund des Lärms neugierig den Raum betritt und nur noch sieht, wie ihr schwerkranker Mann von B "verprügelt" wird, schlägt B mit einer Bratpfanne nieder, woraufhin dieser ohnmächtig wird.

Strafbarkeit der Beteiligten?

Ergänzung:

Da A und F davon ausgehen, dass B durch den Schlag mit der Bratpfanne getötet wurde, wollen sie ihm im Gartenteich "verschwinden lassen", damit ihre Tat nicht aufgedeckt werden kann. Der in Wirklichkeit jedoch nur ohnmächtige B stirbt erst auf Grund des Versenkens im Gartenteich.
scribine - 8. Jan, 00:19

Ist doch ganz klar

Das Notebook ist der Täter!
Doch, ich wette, sie gehen alle straf-frei hinaus.

scribine - 8. Jan, 00:34

Na, sag ich doch

Die beiden haben nichts zu befürchten, denn B ist hinüber und weg, oder , war das A?
Na, also der eine, weiß von nix, so der der "Befund".
Und "F"?
Ja, die kam halt unvermittelt dazu,
und war schlichtweg, überfordert.
Sie muss sich nun was überlegen,
falls die Nachbarin fragt. . . .

Sorry, bin jetzt abgedriftet,
hätte mich nicht in die "Urteilsfindung" einklinken sollen . . .
iuris prudentia - 8. Jan, 00:39

"Doch, ich wette, sie gehen alle straf-frei hinaus."

Das könnte sehr gut sein. ;)

Ausführliche Lösung kommt noch.

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